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BFH, 25.07.1973 - II B 36/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulässiges Rechtsmittel - Unselbständige Anschließung - Rücknahme - Rechtsmittelführer - Mehrkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 109, 505
- BStBl II 1973, 761
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus BFH, 25.07.1973 - II B 36/72
Wird die unselbständige Anschließung an ein zulässiges Rechtsmittel durch dessen Rücknahme hinfällig, hat der Rechtsmittelführer auch die durch die Anschließung entstandenen Mehrkosten zu tragen (BGHZ 4, 229).Die zusätzlichen Kosten, welche durch die Anschließung entstanden sind, waren nicht auszusondern, weil die (unselbständige) Anschließung kein (selbständiges) Rechtsmittel, sondern nur ein Gegenantrag im Rahmen des vom Prozeßgegner eingelegten Rechtsmittels ist (Beschluß des BGH vom 17. Dezember 1951 GSZ 2/51, BGHZ 4, 229 [235]).
- BFH, 11.10.2000 - I R 72/99
Kostenpflicht bei Revisionsverfahren
Zwar hat der Rechtsmittelführer im Allgemeinen auch die Kosten für das Anschlussrechtsmittel zu tragen, wenn er sein Rechtsmittel zurücknimmt (§ 136 Abs. 2 FGO, vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 13. März 1981 III R 83/80, BFHE 132, 515, BStBl II 1981, 441; Beschluss vom 25. Juli 1973 II B 36/72, BFHE 109, 505, BStBl II 1973, 761).